Psychotherapie ist eine Versichertenleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei gesetzlich Versicherten werden die Leistungen über die Krankenversicherung abgerechnet. Die ersten Stunden zum Kennenlernen und zur Diagnostik sind dabei antragsfrei und können ohne einen Antrag stattfinden. Eine Therapie wird dann durch den Therapeuten und Unterschrift von Sorgeberechtigten oder Patient bei der jeweiligen Versicherung beantragt.
Bei privat Versicherten, Beihilfeberechtigen oder Selbstzahlern muss ein Vertrag über die Behandlung geschlossen werden. Dieser Personenkreis erhält dann regelmäßig Rechnungen, die direkt an mich zu begleichen sind. Privat Versicherte können sich anschließend meist die Kosten von der jeweiligen Versicherung erstatten lassen. Es sollte im Vorfeld mit der Versicherung geklärt werden, was, in welchem Umfang übernommen wird. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, wenn die Abrechnung privat oder als Selbstzahler erfolgen soll.
Fragen, die bereits vorher geklärt werden sollten:

